Anwälte für Sportrecht
Im Sportrecht sind die Rechte und Pflichten von Sportlern, Sportvereinen sowie Sportverbänden geregelt. Das Sportrecht setzt sich zusammen aus gesetzlichen Bestimmungen, die sportliche Sachverhalte zum Gegenstand haben, wie z.B. das Vereins-, Gesellschafts-, Arbeits-, Straf-, Verwaltungs- oder auch das Wirtschaftsrecht sowie das zivilrechtliche Schadensersatzrecht. Einen genau abgegrenzten Bereich des Sportrechts gibt es somit nicht.
In den unterschiedlichen Rechtsgebieten sind sowohl die Belange von Sportlern, egal ob Profi-, Amateur-, Breiten- oder Freizeitsportlern, als auch von Vereinen, Verbänden, Veranstaltern, Sponsoren oder Zuschauern dokumentiert.
Verschiedene Bereiche des Sportrechts
Einen wichtigen Bereich bilden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Sportunfällen auf Wettkämpfen oder durch die Benutzung von Sportanlagen sowie bei Verletzungen durch Fouls, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder materielle bzw. immaterielle Schäden rechtfertigen.
Während die Gestaltung von Verträgen, wie Spieler- und Trainerverträgen, Werbe-, Veranstalter- oder Sponsorenverträgen, den vertragsrechtlichen Bestimmungen des Sportrechts unterliegt, befassen sich die vereinsrechtlichen Regularien mit der Gründung von Sportvereinen, der Sportvereinssatzung sowie den Rechtsbeziehungen zwischen Sportvereinen und Sportlern, Sponsoren und anderen Vertragspartnern.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.